KONSKIWo Unterstützung persönlich wird.
Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe · Buchloe

Ein leichterer Alltag.
Ein gutes Gefühl.

Manchmal braucht es eine helfende Hand. Manchmal jemanden, der zuhört. Ich bin für Sie da – persönlich, verlässlich und mit Zeit für das, was Ihnen wichtig ist.

Symbolbild: Eine jüngere und eine ältere Frau gehen Hand in Hand über eine Wiese.
Persönlich begleitet von Isabell KonskiExaminierte AltenpflegerinBuchloe · Landsberg am Lech · Umgebung
Hilfe, die zu Ihrem Leben passt

Für die kleinen Dinge.
Und die große Entlastung.

Ihre Wünsche geben die Richtung vor. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Ihren Alltag leichter macht.

01 / Zuhause

Haushaltshilfe

Wenn alltägliche Aufgaben anstrengender werden, unterstütze ich Sie dabei, Ihr Zuhause nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Gemeinsam schauen wir, was Sie entlastet und was Sie weiterhin selbst übernehmen möchten.

  • Wohnräume sauber halten: zum Beispiel Staubsaugen, Bodenwischen und Staubwischen.
  • Küche und Bad: Unterstützung bei der laufenden Reinigung im privaten Haushalt.
  • Wäsche im Alltag: Hilfe beim Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und Einräumen.
  • Ordnung und Haushaltsroutine: gemeinsam kleine Aufgaben angehen und den Haushalt übersichtlich halten.

Welche Tätigkeiten ich übernehme und in welchem Umfang, vereinbaren wir passend zu Ihrem Bedarf.

02 / Unterwegs

Alltagsbegleitung

Manche Wege fallen mit einer vertrauten Person an der Seite leichter. Ich begleite Sie in Ihrem Tempo und richte mich danach, was Ihnen wichtig ist.

  • Einkaufen: gemeinsam Besorgungen erledigen und bei der Orientierung im Geschäft unterstützen.
  • Arzttermine: persönliche Begleitung zum vereinbarten Termin und Gesellschaft während der Wartezeit.
  • Spaziergänge: gemeinsam an die frische Luft gehen und die Umgebung genießen.
  • Alltägliche Unternehmungen: vertraute Aktivitäten weiterführen und soziale Kontakte pflegen.

Die Begleitung ist kein medizinischer Fahrdienst. Eine Beförderung im Auto ist damit nicht automatisch vereinbart und muss gesondert geklärt werden.

03 / Miteinander

Zeit & Entlastung

Es muss nicht immer eine Aufgabe erledigt werden. Manchmal sind ein offenes Ohr, ein vertrautes Gespräch oder gemeinsam verbrachte Zeit das Wichtigste.

  • Gesellschaft: zuhören, erzählen und miteinander ins Gespräch kommen.
  • Aktivierende Beschäftigung: etwa gemeinsam lesen, spielen oder Erinnerungen teilen – nach Ihren Interessen und Möglichkeiten.
  • Alltag gemeinsam gestalten: kleine Aktivitäten aufgreifen, die Freude machen und vorhandene Fähigkeiten einbeziehen.
  • Angehörige entlasten: zu vereinbarten Zeiten begleiten, damit Raum für eigene Termine und Erholung entsteht.

Ihre Wünsche und Ihre Tagesform stehen im Mittelpunkt. Auch Pausen und ein ruhiger gemeinsamer Moment haben ihren Platz.

So individuell wie Ihr Alltag.

Sie können Unterstützung im Haushalt und persönliche Begleitung miteinander verbinden. Vor dem Start besprechen wir die gewünschten Aufgaben, den zeitlichen Umfang, die Kosten und passende Termine. Was Ihnen leichtfällt, soll in Ihren Händen bleiben – ich unterstütze dort, wo Sie sich Hilfe wünschen.

Mein Angebot umfasst Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Körperbezogene Pflege, Medikamentengabe und medizinische Behandlung gehören nicht zum Angebot. Es besteht kein Notfall- oder Rund-um-die-Uhr-Dienst.

Ihre feste Ansprechpartnerin

Ich bin Isabell.
Mit Erfahrung. Und mit Herz.

Hinter KONSKI stehe ich, Isabell Konski. Ich möchte, dass Sie sich mit Unterstützung im Alltag gut aufgehoben fühlen – mit Ihren Wünschen, Ihren Gewohnheiten und allem, was Ihnen wichtig ist.

Mein Weg in die Pflege begann 2014 mit der Ausbildung zur Pflegehelferin. Ein Jahr später startete ich die Ausbildung zur Altenpflegerin. Seit meinem Examen 2018 bin ich durchgehend als Pflegefachkraft tätig. Ich habe Menschen in der Intensivpflege und in der ambulanten Versorgung begleitet und arbeite heute wieder in der stationären Altenpflege im Dauernachtdienst.

Aus dieser Zeit nehme ich vor allem eines mit: Jeder Mensch hat seine eigene Geschichte. Deshalb möchte ich erst einmal zuhören, Sie kennenlernen und gemeinsam mit Ihnen herausfinden, was Ihnen den Alltag erleichtert.

Auch privat ist mein Leben voller kleiner und großer Momente: Ich bin Mama einer bald dreijährigen Tochter, und ein Hund gehört ebenfalls zu unserer Familie. Familie und Fürsorge haben damit auch jenseits meines Berufs einen festen Platz in meinem Leben.

Mit KONSKI möchte ich Ihnen eine verlässliche Unterstützung sein. Eine helfende Hand im Haushalt, Gesellschaft bei einem Spaziergang oder Zeit für ein Gespräch: Mir liegt daran, dass Sie sich gesehen und respektiert fühlen. Sie entscheiden, wobei Sie Hilfe möchten – und haben mit mir eine feste Ansprechpartnerin an Ihrer Seite.

„Manchmal ist es eine helfende Hand. Manchmal ein offenes Ohr. Und manchmal tut es einfach gut, jemanden an seiner Seite zu wissen.“Isabell Konski · Inhaberin
In Ihrem Tempo

Der erste Schritt
darf ganz einfach sein.

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Erzählen Sie mir kurz, für wen und wobei Sie Unterstützung suchen.

02

Gemeinsam besprechen

Wir klären Ihre Wünsche, den gewünschten Umfang und die verfügbaren Termine. Leistungen und Kosten besprechen wir transparent vor einer Vereinbarung.

03

Persönlich starten

Wir vereinbaren die passende Unterstützung. Auch im weiteren Verlauf bleiben Ihre Bedürfnisse und Ihre Rückmeldung im Mittelpunkt.

In Ihrer Nähe.

Ich bin in Buchloe, Landsberg am Lech und Umgebung für Sie unterwegs. Ob Ihr Wohnort im Einsatzgebiet liegt, klären wir gern persönlich.

Unterstützung verstehen · Stand Oktober 2026

Entlastung im Alltag.
Welche Hilfe ist möglich?

Die Pflegeversicherung kann die Finanzierung von Unterstützung im Alltag erleichtern. Zwei Vorschriften sind dabei besonders wichtig: § 45a SGB XI beschreibt die Angebote zur Unterstützung im Alltag, § 45b SGB XI regelt den Entlastungsbetrag.

§ 45a SGB XI

Unterstützung im Alltag

Dazu gehören anerkannte Betreuungsangebote und Hilfen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und Angehörige entlasten. Für eine Erstattung über diesen Weg muss das jeweilige Angebot nach Landesrecht anerkannt sein.

§ 45b SGB XI

Bis zu 131 € im Monat

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege können den zweckgebundenen Entlastungsbetrag nutzen. Er dient der Erstattung nachgewiesener Kosten für geeignete Leistungen und wird nicht pauschal zur freien Verfügung ausgezahlt.

Vor dem ersten Termin

Gemeinsam klären

Bitte besprechen Sie vor Leistungsbeginn mit mir und Ihrer Pflegekasse, welche Leistungen erstattungsfähig sind, welches Budget verfügbar ist und welche Nachweise benötigt werden. Eine automatische Kostenübernahme ist damit nicht verbunden.

Ab Pflegegrad 2 · § 45a Absatz 4 SGB XI

Mehr Unterstützung als 131 € im Monat möglich

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 den Umwandlungsanspruch nutzen: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen lassen sich für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit dieser Betrag nicht bereits durch ambulante Sachleistungen verbraucht ist.

Wichtig: Das ist kein zusätzliches, frei verfügbares Geld. Die Umwandlung nutzt einen Teil des bestehenden Sachleistungsbudgets und kann das Pflegegeld anteilig verringern. Welcher Betrag für Sie infrage kommt und wie sich die Nutzung auswirkt, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle. Für die Erstattung muss die erforderliche Anerkennung des jeweiligen Angebots vorliegen.

Kann ich nicht verbrauchte Beträge später nutzen?

Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge können angespart und bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Beträge aus 2026 sind damit grundsätzlich bis zum 30. Juni 2027 nutzbar. Ihre Pflegekasse kann Ihnen das individuell verfügbare Budget mitteilen.

Gibt es neben dem Entlastungsbetrag weitere Möglichkeiten?

Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent ungenutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (§ 45a Absatz 4 SGB XI). Dieser Umwandlungsanspruch kann sich auf die Höhe des Pflegegeldes auswirken. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle beraten.

Für eine Erstattung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderliche Anerkennung des konkreten Angebots vorliegen. Bitte klären Sie die Finanzierung vor Leistungsbeginn. Weitere Informationen beim Bundesgesundheitsministerium ↗

Gut zu wissen

Ihre Fragen. In Ruhe geklärt.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Für Erwachsene, die Unterstützung im Haushalt oder Begleitung im Alltag wünschen, sowie für Angehörige, die Entlastung suchen. Gemeinsam klären wir, ob mein Angebot zu Ihrer Situation passt.

Kann ich mich auch als Angehörige oder Angehöriger melden?

Sehr gern. Wir besprechen gemeinsam, welche Hilfe gewünscht ist. Die Wünsche und die Zustimmung der unterstützten Person stehen dabei im Mittelpunkt.

Was kostet die Unterstützung?

Sie erhalten vor einer Vereinbarung klare Informationen zu den gewünschten Leistungen, der Abrechnung und möglichen Fahrtkosten. Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an, damit wir Ihren Bedarf besprechen können.

Wie ist das mit der Pflegekasse?

Ob Leistungen über die Pflegekasse finanziert werden können, hängt unter anderem vom persönlichen Anspruch, der konkreten Leistung und der erforderlichen Anerkennung des Angebots ab. Eine Kostenübernahme wird hier nicht zugesagt. Bitte klären Sie die Voraussetzungen vor Leistungsbeginn mit mir und Ihrer Pflegekasse.

Ein Gespräch ist ein guter Anfang

Wobei darf ich
Sie unterstützen?

Für Sie selbst oder einen Menschen, der Ihnen am Herzen liegt: Ich freue mich, von Ihnen zu hören.